Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Einladung zur 20. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.12.2018

Bekanntmachung
Gemeinde Weinbach

Gemäß § 58 Abs. 1, 5 HGO lade ich im Benehmen mit dem Gemeindevorstand die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach zur 20. öffentlichen Sitzung für

Donnerstag, den 20.12.2018, 19:00 Uhr

in das Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbach im Rathaus

ein.

 

T a g e s o r d n u n g

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung
    zur Sitzung

2. Vorlage des 3. Quartalsbericht 2018
    hier: Kenntnisnahme der Gemeindevertretung

3. Friedhofsgebührenkalkulation
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

4. Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

5. 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Weinbach
    (Feuerwehrgebührensatzung)
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

6. Beitritt zur Holzverkaufsagentur Taunus GmbH
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

7. Bericht des Gemeindevorstandes

 

Weinbach, 13.12.2018 

gez. Thomas Appl
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.