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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Bekanntmachung über den Tag des Bürgerentscheids zur Abwahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Weinbach, Frau Britta Löhr

1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach hat in ihrer 20. Sitzung am 1. Juni 2023 gemäß § 55 Absatz 1 i. V. m. § 55 Absatz 2 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt, dass der Bürgerentscheid zur Abwahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Weinbach gemäß § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am Sonntag, 8. Oktober 2023 stattfindet.

2.
Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 2 KWG):
Stimmen Sie der Abwahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Weinbach, Frau Britta Löhr, zu?

3.
Erläuterungen des Gemeindevorstands (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 3 KWG):
Der Antrag zur Abwahl der Bürgermeisterin wurde von elf Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, also mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mit-glieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach, gestellt und wie folgt begründet:

Die Antragsteller sahen das Vertrauen in die Amtsführung von Frau Bürgermeisterin Britta Löhr als grundlegend gestört an. Eine weitere Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde Weinbach erschien ihnen nicht möglich.
Frau Löhr habe Verlässlichkeit, Offenheit und Ehrlichkeit als Grundprinzipien ihres politischen Handelns benannt. Die Antragsteller sahen nach gut zweijähriger Amtszeit keines dieser Prinzipien als gewahrt an. Da sie nicht davon ausgingen, dass sich Verlässlichkeit, Offenheit und Ehrlichkeit in der weiteren Amtsführung einstellen, sahen sich die antragstellenden Gemeindevertreterinnen und –vertreter gezwungen, ein Abwahlverfahren gegen die Bürgermeisterin einzuleiten.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 1. Juni 2023 dem Antrag, nachdem dieser mündlich weitergehend begründet worden war, zugestimmt und mit der gesetzlich notwendigen Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die Einleitung des Abwahlverfahrens beschlossen.
Frau Bürgermeisterin Löhr hat auf eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach über ihre Abwahl nicht verzichtet.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach hat sich durch Beschluss am 28. Juni 2023 der Auffassung der Gemeindevertretung angeschlossen.


Weinbach, 06. Juli 2023
Der Gemeindevorstand

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