|
InhaltBekanntmachung
Hiermit lade ich Sie gem. § 56 Abs. 2 HGO zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung für
ein.
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 2. Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 5. Wahl der zwei Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 7. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. 8. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräten sowie über a) Gemeindevertretung b) Ortsbeirat Weinbach c) Ortsbeirat Gräveneck d) Ortsbeirat Freienfels e) Ortsbeirat Elkerhausen f) Ortsbeirat Edelsberg 9. Festlegung des Wochentages sowie des Sitzungsbeginns für die Gemeindevertretersitzungen 10. Beschlussfassung über die zu bildenden Ausschüsse und deren Mitgliederzahl 11. Entscheidung über die Wahl oder Benennung der Mitglieder der Ausschüsse und Wahl oder Benennung 12. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Kindergartenausschüsse 13. Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung der ekom 21 – KGRZ Hessen sowie eines 14. Wahl von vier Vertretern der Gemeinde Weinbach in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes 15. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenbeamtlichen Beigeordneten 16. Bericht des Gemeindevorstandes
Weinbach, den 5.04.2016
|
||
Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
||
Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de |
Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden. Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. |