Bekanntmachung
Gemeinde Weinbach
I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Weinbach für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl.I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl.I S. 178) hat die Gemeindevertretung am 19.11.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Ergebnishaushalt Ansatz 2016
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -8.064.391,30
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.351.238,62
mit einem Saldo von 286.847,32
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von
ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von 286.847,32
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf (1) 587.885,96
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.348.985,00
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.584.600,00
mit einem Saldo von (2) -235.615,00
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 235.615,00
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -608.000,00
mit einem Saldo von (3) -372.385,00
mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres von -20.114,04
festgesetzt (= 1+2+3)
(1) = Finanzbedarf lfd. Tätigkeit
(2) = Summe Investitionen abzgl. Einzahlungen (z. B. Beiträge) = geplante Kreditaufnahme
(3) = Nettokreditaufnahme (Neuaufnahme ./. Tilgung)
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 235.615,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Im Jahr 2016 werden keine Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen festgesetzt.
§ 4
Folgende Sperrvermerke werden beschlossen:
I-0101-888 KIP San./Barrierefreiheit altes FWGH
Sperrvermerk aufzuheben durch GVE nach Vorlage eines Nutzungskonzeptes mit Kostendarstellung
Für Planung sind 10T Euro freigegeben
I-0203-003 Erweiterung FWG-Haus Weinbach Stellplatz 2 VW-Busse
Sperrvermerk aufzuheben durch GVE bis zur Vorlage eines beschlossenen FW-Konzeptes
(Zentralisierung, Stützpunktfeuerwehr?)
I-0803-012 San. Schwimmbad (Pumpen+Planung Wasseraufbereitung)
Sperrvermerk 25 T (Pumpen) aufzuheben durch GVE nach Vorlage eines Planungskonzeptes (für Planung sind bis 10T freigegeben)
I-0803-888 KIP Sanierung Wasseraufbereitung
Sperrvermerk aufzuheben durch GVE nach Vorlage eines Konzeptes mit Kosten und Finanzierung
Für Planung sind 15T freigegeben
I-1503-001 Öff. Toiletten altes FW-Haus
Sperrvermerk aufzuheben durch GVE nach Vorlage eines Konzeptes
Stellenplan
Sperrvermerk aufzuheben vor der Besetzung durch GVE über zwei EG 5 Stellen, die 2016 im Bauhof frei werden.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.200.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 440 %
Grundsteuer B 440 %
Gewerbesteuer 360 %
§ 7
Es gilt der im Rahmen des Haushaltsplans 2016 beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, bei organisatorischen Änderungen in dem dadurch erforderlichen Umfang Planstellen umzusetzen. Die Umsetzungen sind bei Erlass der nächsten Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung in den Stellenplan aufzunehmen.
35796 Weinbach, den 19.11.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach
gez. Jörg Lösing
Bürgermeister
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 5 ist erteilt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016;
Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Weinbach für das Haushaltsjahr 2016 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max.
235.615,00 EUR
(in Worten: zweihundertfünfunddreißigtausendsechshundertfünfzehn EURO)
wird gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt (Gesamtgenehmigung).
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 46.800 Euro. Diese Kreditaufnahmen gelten gemäß § 11 Abs. 2 KIP-Gesetz als genehmigt.
Die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung für Kredite vom Kreditmarkt ist somit auf einen Betrag von 188.815 Euro beschränkt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 5 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kassenkredite in Höhe von max.
3.200.000,00 EUR
(in Worten: drei Millionen zweihunderttausend EURO)
wird gem. § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
65549 Limburg, den 15. Februar 2016
Der Landrat des Landkreises
Limburg-Weilburg
gez. M. Michel
Landrat
III.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Weinbach für das Haushaltsjahr 2016 liegt gem. § 97 HGO zur Einsichtnahme vom 29.03.2016 bis 06.04.2016 während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung montags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Weinbach, Elkerhäuser Straße 17, Gemeindekasse, öffentlich aus.
35796 Weinbach, den 26.03.2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach
gez. Jörg Lösing
Bürgermeister