Schlichten ist besser als richten!
Unter diesem Motto arbeiten die Schiedsleute der Gemeinde Weinbach seit vielen Jahren erfolgreich.
Zur Verstärkung des Teams sucht die Gemeinde Weinbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
stellvertretende Schiedsperson (m/w/d)
Die ehrenamtlich tätige stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und ist fachlich der Direktorin des Amtsgerichts Weilburg unterstellt.
Ihr Aufgabengebiet: Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig. Diese unterteilen sich in die obligatorische (verpflichtende) und die fakultative (freiwillige) Streitschlichtung.
Zu der obligatorischen Streitschlichtung gehören: Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verleumdung. Hier ist die Anrufung des Gerichts erst dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung keine Einigung erzielt wurde.
In den Bereich der fakultativen Streitschlichtung sind die Streitigkeiten unter Nachbarn einzuordnen: Grenzabstand, Einfriedung, Überwuchs, Laub, Komposthaufen, Einwirkungen durch Wasser, Vertiefung, Lärmbelästigung, Geruchsimmissionen, Hammerschlag- und Leiterrecht.
Anforderungsprofil: Das Amt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau soll von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist. Als Schiedsperson sollten Sie insbesondere soziale Kompetenz, Fähigkeit zum Zuhören, zur Vermittlung und zur Ausgeglichenheit sowie einen gewissen Bildungsgrad haben.
Die Schiedspersonen werden für Ihr Amt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- hinreichend ausgebildet und erhalten dadurch die Gelegenheit, sich mit der Materie vertraut zu machen, um in der obligatorischen und in der fakultativen Streitschlichtung erfolgreich eingesetzt zu werden.
Wer nicht in das Schiedsamt berufen werden sollte: Die Schiedsperson darf nicht in das Amt berufen werden, wenn sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder für die eine Betreuung angeordnet wurde. Ferner alle Personen, die geschäftsmäßig Rechtsangelegenheiten ausüben sowie Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte. Letztlich gibt es auch eine Altersbeschränkung. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Sollten Sie Interesse an der Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, dann freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach -Hauptamt- Elkerhäuser Straße 17 35796 Weinbach f.scherber@weinbach.de
Bei Fragen oder für weitere Einzelheiten steht Ihnen im Rathaus als Ansprechpartner Herr Scherber unter der Rufnummer 06471/9430-13 oder per E-Mail an f.scherber@weinbach.de gerne zur Verfügung.
Aufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon.
Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
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